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Iniurecessio und Rechtsgegenstand
pp. 141-194
Abstract
Um den von uns als kausale Eigenrelation bezeichneten Sachverhalt in seiner juristischen Wesensart zu kennzeichnen und ihn begrifflich von Eigentum des entwickelten Privatrechts abzuheben, wird im Schrifttum des öfteren mit der Vorstellung einer "Relativität des mit meum esse bezeichneten Zugehörigkeitsrechts"288 operiert.
Publication details
Published in:
Husserl Gerhart (1933) Der Rechtsgegenstand: rechtslogische Studien zu einer Theorie des Eigentums. Dordrecht, Springer.
Pages: 141-194
DOI: 10.1007/978-3-642-51837-9_5
Full citation:
Husserl Gerhart (1933) Iniurecessio und Rechtsgegenstand, In: Der Rechtsgegenstand, Dordrecht, Springer, 141–194.