Die Gerichtetheit der Geschichte
pp. 217-234
Abstract
Die Geschichte spielt sowohl im Denken Hegels als auch in Husserls Spätphilosophie eine ganz entscheidende Rolle, und eine wesentliche Übereinstimmung besteht darin, daß beide Philosophen eine teleologische Geschichtsauffassung haben. Der Charakter dieser Teleologie unterscheidet sich jedoch: Hegel sieht in seinem eigenen Zeitalter die VervoUkommnung des geschichtlichen Prozesses, während Husserl davon ausgeht, daß das Ziel, welches die teleologische Entwicklung leitet, ein unerreichbares Ideal ist. Geschichte ist für Husserl ein offener, unendlicher Prozess der Annäherung an Ideale, die modifiziert werden können; Hegel dagegen vertritt die problematische These einer Vollendung der Geschichte. Diese Unterschiede wirken zurück auf die unterschiedliche Einschätzung der Rolle des Phönornenologen (normativ bei Husserl, deskriptiv bei Hegel).
Publication details
Published in:
Stähler Tanja (2003) Die Unruhe des Anfangs: Hegel und Husserl über den Weg in die Phänomenologie. Dordrecht, Springer.
Pages: 217-234
DOI: 10.1007/978-94-010-0059-8_11
Full citation:
Stähler Tanja (2003) Die Gerichtetheit der Geschichte, In: Die Unruhe des Anfangs, Dordrecht, Springer, 217–234.