Verantwortung und Menschenrechte
pp. 807-829
Abstract
Mit der ‚Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" von 1948 kommt ein historischer Prozess zu einem vorläufigen Abschluss. Mittels dieser politischen und rechtlichen Institutionalisierung werden die Menschenrechte zur genuinen Verantwortung des jeweiligen Staates. Zwar gab es auch schon vor dieser völkerrechtlichen Einrichtung der Menschenrechte eine moralische Entwicklung der Menschenrechte. Es zeigt sich hierin eine doppelte normative Struktur, die sowohl der historischen Entwicklung der Menschenrechte als auch dem Begriff der Verantwortung eingeschrieben ist. Besonders hinsichtlich dieser normativen Struktur sind Verantwortung und Menschenrechte in bemerkenswerter Weise ineinander verschlungen.
Publication details
Published in:
Heidbrink Ludger, Langbehn Claus, Loh Janina (2017) Handbuch Verantwortung. Dordrecht, Springer.
Pages: 807-829
DOI: 10.1007/978-3-658-06110-4_39
Full citation:
Hirsch Alfred (2017) „Verantwortung und Menschenrechte“, In: L. Heidbrink, C. Langbehn & J. Loh (Hrsg.), Handbuch Verantwortung, Dordrecht, Springer, 807–829.