Metodo

International Studies in Phenomenology and Philosophy

Book | Chapter

198603

Ius civile dormientibus scriptum est

Theo Mayer-Maly

pp. 611-624

Abstract

Wird man zu einem gelehrten Gastvortrag über römisches Recht eingeladen, so hat man es leicht. Man beginnt damit, die große Tradition der Universität zu rühmen, an der man sprechen soll, und man verneigt sich dann ehrfürchtig vor den Leistungen des Fachkollegen, der die Mühen eines Gastgebers auf sich genommen hat. Beides ist in der Tat leicht: Irgend eine Tradition hat ja jede Universität — und hat sie ausnahmsweise noch keine (wie die erst 1965 eröffnete Ruhr-Universität Bochum) — so rühmt man eben den Mut der Gründer und sagt, auch Bologna und die Sorbonne hätten einmal ganz klein begonnen. Auch einladende Kollegen zu würdigen, ist im Allgemeinen nicht schwer: Irgendetwas hat ja jeder geschrieben — und ist es einmal nicht der Fall, so kann man immer noch von seiner kraftvollen persönlichen Ausstrahlung sprechen. So angenehm beginnen zu können, ist freilich das Privileg dessen, der später seriös wird. Wer dagegen zu Hause keinen Gelehrtenschweiß vergossen hat, der muss an Ort und Stelle büßen. Ist er selbstkritisch, so stellt er sich die Frage: Wieso bin ich eigentlich hier? Und ist er es nicht, so fragen sich die, die ihn hören:Wieso ist der da?

Publication details

Published in:

Harrer Friedrich, Honsell Heinrich, Mader Peter (2011) Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly. Dordrecht, Springer.

Pages: 611-624

DOI: 10.1007/978-3-7091-0001-1_40

Full citation:

Mayer-Maly Theo (2011) „Ius civile dormientibus scriptum est“, In: F. Harrer, H. Honsell & P. Mader (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly, Dordrecht, Springer, 611–624.