Metodo

International Studies in Phenomenology and Philosophy

Book | Chapter

198572

Die "guten Sitten" zwischen Normativität und Faktizität

Horst Dreier

pp. 141-158

Abstract

Mit der Bedeutung der "guten Sitten" in der Rechtsordnung hat sich Theo Mayer-Maly immer wieder intensiv beschäftigt1. Insbesondere die große Studie im "Archiv für die civilistische Praxis' mit dem programmatischen Titel "Was leisten die guten Sitten?"2 demonstriert in eindrucksvoller Weise, wie vielfältig die Funktion dieser Generalklausel in den verschiedenen Teilrechtsordnungen (von allgemeinen Rechtsgeschäften und Deliktsrecht über das Internationale Privatrecht bis hin zum Gewerberecht) ausfallen kann. Sie zeigt vor allem, dass ein statisches oder homogenes Verständnis dessen, was die guten Sitten jeweils beinhalten, ihren funktionalen Pluralismus gänzlich verfehlen würde. Es macht eben einen großen Unterschied, ob wir es mit den guten Sitten im Wettbewerbsrecht oder im Strafrecht zu tun haben — und auch, ob sie im normativen Umfeld der österreichischen oder der schweizerischen Rechtsordnung verortet sind. Mayer-Maly bündelt seine weit ausgreifenden, historisch informierten und rechtsvergleichend angelegten Betrachtungen und Analysen in dem Satz: "Es gibt wirklich keine ‚Einheit der guten Sitten"."3 Wie wichtig ihm dieser Befund war, ersieht man daraus, dass er ihn annähernd wortgleich in seinem für ein breiteres und auch jüngeres Publikum verfassten Aufsatz in der "Juristischen Schulung" präsentiert hat, der auf seiner Semester Eröffnungsvorlesung an der Bonner Universität vom Oktober 1985 beruhte4.

Publication details

Published in:

Harrer Friedrich, Honsell Heinrich, Mader Peter (2011) Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly. Dordrecht, Springer.

Pages: 141-158

DOI: 10.1007/978-3-7091-0001-1_9

Full citation:

Dreier Horst (2011) „Die "guten Sitten" zwischen Normativität und Faktizität“, In: F. Harrer, H. Honsell & P. Mader (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly, Dordrecht, Springer, 141–158.