Metodo

International Studies in Phenomenology and Philosophy

Book | Chapter

193653

Das Recht der Wirklichkeit

Ulrich Vosgerau

pp. 55-77

Abstract

Das Recht wird heute zutreffend als soziale Gestaltungskraft mit "relativer Autonomie" anerkannt und gilt mittlerweile auch in der Geschichtswissenschaft überwiegend als "eigenständige ‚geschichtliche Achse"", die nicht in der Kategorie politischer Herrschaft aufgeht. Zumal in der Gegenwart ist eine geradezu übermächtige Verrechtlichung der Gesellschaft zu beobachten. Die heutige "quantitative wie qualitative Verrechtlichung des gesamten gesellschaftlichen Lebens' – also: die Verrechtlichung der Wirklichkeit – durch schon von der Masse her auch vom Fachstab nicht mehr zu überblickende gesetzliche Regelungen, die – vor dem Hintergrund des traditionellen Dogmas vom "Vorbehalt des Gesetzes' im Zuge der Ausweitung und schließlich Universalisierung des Grundrechtsschutzes sowohl durch Freiheits- wie durch Gleichheitsgrundrechte letztlich technisch erforderlich wurde – ist dabei kaum ein "Fehlentwicklung" der Gegenwart.

Publication details

Published in:

Depenheuer Otto (2010) Reinheit des Rechts: kategorisches Prinzip oder regulative Idee?. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.

Pages: 55-77

DOI: 10.1007/978-3-531-92443-4_3

Full citation:

Vosgerau Ulrich (2010) „Das Recht der Wirklichkeit“, In: O. Depenheuer (Hrsg.), Reinheit des Rechts, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 55–77.